Unabhängig davon, ob man per Fernstudium Heilpraktiker werden will, auf ein komplettes Selbststudium setzt oder vielleicht sogar in Vollzeit eine Heilpraktikerschule besucht, ist das Bestehen der amtsärztlichen Überprüfung stets das erklärte Ziel. Der deutsche Gesetzgeber macht zwar keine Angaben darüber, wie die Ausbildung als Heilpraktiker/in aussehen muss, doch die Zulassung ist dennoch streng reglementiert. So geht aus § 1 Heilpraktikergesetz hervor, dass die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung eine staatliche Erlaubnis erfordert.

In § 2 Heilpraktikergesetz geht der Gesetzgeber auf die Rahmenbedingungen der Erlaubniserteilung ein. Abgesehen von formalen Bedingungen wie einem Mindestalter von 25 Jahren, der gesundheitlichen Eignung sowie der sittlichen Zuverlässigkeit, die durch ein polizeiliches Führungszeugnis nachzuweisen ist, geht es vor allem darum, festzustellen, ob die Kompetenzen des Heilpraktikeranwärters ausreichen, um im Rahmen einer heilkundlichen Tätigkeit gesundheitliche Schäden für die Patienten ausschließen zu können. Aus diesem Grund wird eine amtsärztliche Überprüfung zur Erteilung der Heilpraktikererlaubnis durchgeführt.

Dass die Befugnisse eines Heilpraktikers im Vergleich zu Ärzten eingeschränkt sind, ist allgemein bekannt und nur allzu gut verständlich, schließlich hat ein Heilpraktiker kein Studium der Medizin erfolgreich absolviert, sondern musste sich lediglich einer amtsärztlichen Überprüfung zur Erlangung der Heilpraktikererlaubnis unterziehen. Es ist also nicht verwunderlich, dass hinsichtlich der Berufsausübung deutliche Unterschiede zwischen Ärzten und Heilpraktikern bestehen. Nichtsdestotrotz umfasst die Heilpraktikererlaubnis gemäß § 1 Heilpraktikergesetz eine Befugnis zur berufs- beziehungsweise gewerbsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Approbation als Arzt oder Psychologischer Psychotherapeut.

Das Interesse an einer Qualifizierung als Heilpraktiker/in ist bei vielen Menschen zwar groß, doch bezüglich der genauen Tätigkeiten eines Heilpraktikers existiert mitunter Unsicherheit, insbesondere wenn man selbst bislang noch keine Naturheilpraxis aufgesucht hat, um sich dort behandeln zu lassen. Ganz grundsätzlich kann der Heilpraktiker heilkundlich tätig werden und durchaus auch körperliche Behandlungen durchführen. In der Regel zeichnen sich entsprechende Praxen durch einen Fokus auf die Naturheilkunde oder Alternativmedizin aus. Auf diese Art und Weise wird gewissermaßen ein ergänzendes Angebot zur Schulmedizin geschaffen, die die Basis klassischer Arztpraxen bildet.

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